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Quelle: HRO-News.de | Fr., 09:47 Uhr
Sein zweites Konzert in der Rostocker Stadthalle hat rund 2500 Menschen begeistert. Der Schlagersänger hat sich zu einer Rockröhre entwickelt. Was er zwischen seinen Songs über seine Unterwäsche und Anmachen verrät.
Mit dem Anlauf von AIDAmar am 13. April beginnt die Warnemünder Kreuzfahrtsaison 2025. Mitte Dezember endet sie.
Quelle: NDR.de | So., 06:57 Uhr
Das Stadtamt der Hansestadt Rostock führt am 19. Mai 2010 von 13 bis 15 Uhr auf dem Gelände des Stadtamtes Rostock Charles-Darwin-Ring 6 eine Versteigerung durch.
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Die 3. Liga am Nachmittag: Gelingt Dresden gegen Osnabrück ein weiterer Schritt Richtung Aufstieg? Ihre Aussichten verbessern wollen diesbezüglich Rostock und Verl im Direktvergleich sowie Ingolstadt, das den VfB empfängt.
Dynamo Dresden muss im Aufstiegsrennen einen Dämpfer hinnehmen - Osnabrück siegt spät mit 1:0. Hansa Rostock unterstreicht seine Ambitionen, Rot-Weiss Essen klettert weiter.
Jetzt wieder Laub entsorgen
Rostock (hrps) • Der Herbst ist da. Der bunte Blätterwirbel bringt für die Grundstückseigentümer in der Hansestadt Rostock zusätzliche Arbeit mit sich. Der überwiegende Teil aller Straßen wird einmal in der Woche durch eine Kehrmaschine gereinigt (Reinigungsklasse 6 der Straßenreinigungssatzung), teilt das Amt für Umweltschutz mit.
Doch auf Gehwegen und Randstreifen sind die Anlieger für das Laubfegen verantwortlich. Entsorgt werden können die Blätter in der braunen Biotonne oder wenn vorhanden einfach auf dem Komposthaufen. Als Service bietet die Hansestadt Rostock über die Stadtentsorgung Rostock GmbH auch kompostierbare Laubsäcke an. Diese werden dann mit der Biotonnen-Leerung entsorgt.
Für Grundstücke mit grundstücksbezogener Biotonne gibt es drei kostenlose Laubsäcke, und zehn gebührenfreie Laubsäcke für Grundstücke an Straßen mit vielen Bäumen bei Nutzung einer Biotonne. Jeder weitere 120-Liter-Sack kostet 3,13 Euro. Sollte die anfallende Menge zu groß werden, kann das Laub kostenlos auf den Recyclinghöfen abgegeben werden. Das Laub vom Gehweg auf die Straße oder in die Straßenrinne zu fegen, ist keine ordnungsgemäße Reinigung im Sinne der Straßenreinigungssatzung. Dies kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt | Do., 15.01.1970 - 22:28 Uhr | Seitenaufrufe: 554« zurück zur News-Übersicht
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