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Auf Karl?s Erdbeerhof ist an Heiligabend ein Feuer ausgebrochen. Auf der Traktorbahn brach ein Brand aus, der inzwischen unter Kontrolle ist.
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Die große BILD-Recherche - Das wurde aus 111 Fußball-Stars aus dem Osten - Bild: Bild.de
Was aus 111 Fußball-Stars aus dem Osten wurde - die BILD-Recherche!
Quelle: Bild.de | Di., 05:30 Uhr

Innenministerkonferenz der unionsregierten Länder in Rostock-Warnemünde

Innenminister erwarten Entscheidung zu den Anti-Terrorgesetzen noch vor der Sommerpause

Rostock-Warnemünde (immv) • Die Innenminister der unionsregierten Länder haben  sich bei ihrem Treffen in Rostock-Warnemünde am 12./13. Mai 2011 für eine Entscheidung zu den Anfang Januar 2012 auslaufenden Anti-Terrorgesetzen noch vor der Sommerpause ausgesprochen. Die Bundesregierung hatte zur Behandlung der Anti-Terrorgesetze ein Verfahren vereinbart, nach dem auf der Grundlage eines Expertengutachtens über die Verlängerung verschiedener Gesetze entschieden werden soll. Die Vorschriften sind auch in Zukunft nötig, um terroristische Anschläge in Deutschland verhindern zu können, hieß es heute auf einer Abschluss-Pressekonferenz mit Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich, Gastgeber Innenminister Lorenz Caffier sowie dem Sprecher der unionsgeführten Innenministerien Uwe Schünemann.

"Wir sind uns mit dem Bundesinnenminister einig, dass die Gefahr von Terroranschlägen in der Bundesrepublik auch nach dem Tod von Osama bin Laden abstrakt hoch bleibt und in absehbarer Zeit keine Entwarnung gegeben werden kann", so der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns Lorenz Caffier und der Sprecher der Unionsinnenminister Uwe Schünemann. "Daher stellen sich die Innenminister der unionsregierten Länder in der Debatte um die Anti-Terrorgesetze hinter den Bundesinnenminister und sprechen sich für die Entfristung der befristet geltenden Regelungen aus, die  sich seit dem Inkrafttreten des Terrorismusbekämpfungsgesetzes als sinnvoll erwiesen haben. Wir brauchen wirksame Sicherheitsgesetze, um terroristische Anschläge in Deutschland verhindern zu können. Die jüngsten Festnahmen mutmaßlicher islamistischer Terroristen z.B. in Düsseldorf bestätigten einmal mehr die Terrorgefahr", sagte der Sprecher der Unionsinnenminister Uwe Schünemann.

In diesem Zusammenhang machten sich die Unionsinnenminister auch für die Vorratsdatenspeichung stark. Diese ist für eine wirksame Terror- und Verbrechensbekämpfung unverzichtbar. Es sei nicht hinnehmbar, dass schwerste Verbrechen zurzeit nicht aufgeklärt werden können, weil den Strafverfolgungsbehörden ein wichtiges Instrument zur Strafverfolgung fehlt. Die Behörden brauchen gespeicherte Vorratsdaten, um z.B. terroristische Netzstrukturen aufklären zu können. Auf die gespeicherten Daten soll nur in klar definierten Fällen und in engen gesetzlichen Grenzen zurück gegriffen werden.

In der Diskussion um die Visa-Warndatei unterstützen die Länder-Innenminister den Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern, der gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung sowie mit den Ländern und Verbänden abgestimmt wird und Ende Mai 2011 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Die Visa-Warndatei soll in erster Linie deutsche Visumbehörden bei der Bekämpfung des Visamissbrauches unterstützen. In ihr werden Daten von Personen gespeichert, die am Visumverfahren beteiligt sind – also etwa Antragsteller, Verpflichtungsgeber oder Einlader. Gespeichert wird aber nur, wer durch eigenes rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit einem Visumverfahren auffällig geworden ist oder wer wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist. Da diese Datei allein der Unterstützung der Visumbehörden dient, wird ein Zugriff der Sicherheitsbehörden auf diese Datei grundsätzlich nicht möglich sein.

Um den besonderen sicherheitspolitischen Interessen im Visumverfahren Rechnung zu tragen, wird getrennt von einer auf den Zugriff der Visumbehörden beschränkten Visa-Warndatei  ein neues Verfahren zum Abgleich der Visumantragsdaten mit den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zu Personen mit Verbindungen zum internationalen Terrorismus eingeführt. Hierzu übermitteln die  Auslandsvertretungen neben den Daten der Visumantragssteller die Daten von Einladern, Verpflichtungsgebern und sonstigen Referenzpersonen an eine im Bundesverwaltungsamt einzurichtende besondere Organisationseinheit, die einen Abgleich der Visumantragsdaten mit bestimmten Daten  aus der Antiterrordatei durchführt.  Nur im Trefferfall übermittelt das Bundesverwaltungsamt die Daten aus dem Visumverfahren an die betreffende Sicherheitsbehörde. Im Übrigen sind die Daten unverzüglich zu löschen.

Bundeswehrstrukturreform

Die Unionsinnenminister haben sich auch mit den Auswirkungen der geplanten Strukturreform der Bundeswehr auf den Bevölkerungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland befasst. Auf Beschluss der Innenministerkonferenz  (IMK) im November 2010 hatte eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Landes Mecklenburg-Vorpommern den Auftrag,  zur IMK-Frühjahrssitzung 2011 einen ersten Bericht vorzulegen. Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier, der auch Vorsitzender des Verteidigungsausschusses des Bundesrates ist, unterstrich die Notwendigkeit, neben der Frage der künftigen Standorte auch die Folgen für den Katastrophenschutz und die sozialen Dienste durch einen Wegfall der Zivildienstleistenden zu berücksichtigen. "Die Bundeswehr ist ein unverzichtbarer Partner der Länder bei der Bewältigung großer Schadenslagen und Katastrophen. Dies muss bei der Bundeswehrstrukturreform unbedingt Beachtung finden. Es dürfen keine Lücken entstehen, sondern es müssen auch weiterhin personelle und materielle Ressourcen zur Unterstützung des Bevölkerungsschutzes flächendeckend bereit stehen", so Innenminister Caffier.  Die Innenminister der CDU-geführten Länder sind sich außerdem einig, dass die Landeskommandos mit ihren nachgeordneten Strukturen als wichtige Partner für die zivil-militärische Zusammenarbeit mit den Bundesländern unerlässlich sind.

Cybercrime

Auf Vorschlag von Innenminister Lorenz Caffier wurden auf der B-IMK auch Fragen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Internetkriminalität in den Bundesländern erörtert. "Das Internet bestimmt in immer stärkerem Maße unser Leben und ist heute nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Computer und das Internet werden aber auch vermehrt zur Planung, Ausführung und Vorbereitung von Straftaten (Cybercrime) genutzt. Die Computerkriminalität ist im Jahr 2010 bundesweit um 12,6 Prozent auf 84.377 Fälle angestiegen. Dies ist überwiegend auf eine Steigerung der Fallzahlen beim Ausspähen, Abfangen von Daten  einschließlich Vorbereitungshandlungen und beim Computerbetrug zurückzuführen. Damit wird die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) immer mehr zum Tatmittel. Nicht selten stehen hinter diesen Straftaten auch kriminelle Netzwerke und Organisationen, die arbeitsteilig und über Staatsgrenzen hinweg hochprofessionell zusammenarbeiten. "Die Bekämpfung dieser komplexen Kriminalitätsform kann nur länderübergreifend und in Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit der Internet- und Finanzwirtschaft und anderen Akteuren erfolgreich sein", so Minister Caffier.  Die rasanten technologischen  Entwicklungen in diesem Bereich stellen aber auch an die kriminalpolizeilichen Mitarbeiter besonders hohe Anforderungen. Die Innenminister waren sich auf der heutigen Tagung darüber einig, dass die Einrichtung von entsprechenden Fachdienststellen in den Ländern im Rahmen der jeweiligen personellen und finanziellen Möglichkeiten unerlässlich ist.

Gewalt bei Fußballspielen

Die Innenminister erörterten bei ihrem Treffen in Rostock-Warnemünde auch die bisherigen Maßnahmen gegen Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen. Übereinstimmend forderten sie, dass der im Rahmen des "Runden Tisches" verabschiedete Zehn-Punkte-Plan für mehr Sicherheit im Fußball konsequent umgesetzt werden muss, denn allein mit polizeilichen Mitteln sind die Probleme langfristig nicht zu lösen. Zunehmend verlagern sich Störungen und Gewalttaten auf die An- und Abreisewege. Innerhalb und außerhalb der Spielstätten wird vor allem durch Angehörige der Ultraszenen vermehrt Pyrotechnik eingesetzt und damit Sicherheit und Gesundheit der Zuschauer und Spieler gefährdet. Die Minister sprachen sich deshalb dafür aus, das Handlungsfeld "Reisewege" zügig in das nationale Konzept "Sport und Sicherheit" aufzunehmen und den Informationsaustausch vor Spielen im Hinblick auf die Anreise von Gruppen mit Aggressionspotenzial zu intensivieren. Durch frühzeitige Hinweise über Rädelsführer und Gewalttäter Sport ist es den Spielortbehörden besser möglich, mit entsprechenden Aufenthaltsverboten zu reagieren. Gleichzeitig lehnten die Innenminister eine Legalisierung der Pyrotechnik strikt ab. Vielmehr müsse über eine öffentlichkeitswirksame Kampagne erreicht werden, dass der Einsatz von Pyrotechnik bei Fußballspielen wesentlich stärker als bisher von der Öffentlichkeit geächtet wird. Nach Auffassung der Innenminister sollten auch die Möglichkeit von Alkoholausschankverbote in Spielstätten bei Fußballspielen ab einer bestimmten Risikostufe weiter geprüft werden.

Flüchtlingssituation Nordafrika/Schengen

Auf ihrer Tagung erörterten die Innenminister auch die aktuelle Flüchtlingssituation. Für die Länder, in denen menschliches Elend groß ist, muss Europa auch weiterhin bereit sein, humanitäre Hilfe und Unterstützung bei der künftigen Entwicklung zu leisten. Die europäische Solidarität im Umgang mit Flüchtlingen setzt aber auch voraus, dass alle Mitgliedsstaaten bereits geltendes EU-Recht anwenden. Die Innenminister sprachen sich gegen eine  europaweite Verteilung der Flüchtlinge aus. Das Dublin II-System[1] dürfe auch angesichts der migrationspolitischen Belastungen im Mittelmeerraum in seinem Grundsatz nicht geändert werden. Deutschland nimmt bereits neben Frankreich die meisten Flüchtlinge auf innerhalb der Schengen-Staaten. Die Innenminister plädierten dafür, bei Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Schengener Rechtsrahmen lageangepasste und zeitlich befristete temporäre Grenzkontrollen an den Binnengrenzen durchführen zu können.

[1] Die Dublin II-Verordnung bestimmt den zuständigen Staat, wenn in der EU ein Asylantrag gestellt wird. Das ist der Staat, in dem der Asylbewerber erstmals auf EU-Territorium angetroffen wird. Wird der Asylbewerber in einem anderen Staat angetroffen, wird er an den Staat, in dem er zum ersten Mal angetroffen wurde, überstellt.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Fr., 16.01.1970 - 03:35 Uhr | Seitenaufrufe: 479
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