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Europaparlaments- und Bürgerschaftswahlen gut vorbereitet

Rostock (HRPS) • Die Vorbereitungen zu den Europaparlaments- und Bürgerschaftswahlen in der Hansestadt Rostock laufen ohne Komplikationen, berichtet Stadtwahlleiter und Gemeindewahlleiter Robert Stach.

Am Sonntag, 25. Mai 2014, finden die Wahlen zum achten Europäischen Parlament und zeitgleich zur sechsten Bürgerschaft der Hansestadt Rostock statt. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet. Bei plötzlicher Erkrankung kann man noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle in der Warnowallee 31 in Lütten Klein (Tel. 0381 381-1820) beantragen.

Etwa 1.600 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in den 134 Wahllokalen sowie in 56 Briefwahlvorständen für einen reibungslosen Wahlvorgang sorgen. Zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben sich zum wiederholten Male zur Übernahme dieses Ehrenamtes bereit erklärt.

Wahlvorstände bestehen aus bis zu neun Personen: einem Vorsteher, einem stellvertretenden Vorsteher, einem Schriftführer, einem stellvertretenden Schriftführer sowie aus bis zu fünf Beisitzern. Die Wahlvorstände leiten die Wahlhandlung eigenverantwortlich und sind für die korrekte Ergebnisermittlung zuständig. Sie nehmen ihre Tätigkeit unparteiisch wahr und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sie stellen darüber hinaus sicher, dass während der Wahlhandlung keine Beeinflussung der Wahlberechtigten erfolgt.

Die Wahlvorstände ermitteln nach dem Ende der Wahlhandlung, also nach 18 Uhr, öffentlich das Ergebnis im Wahlbezirk. Dabei wird zunächst die Europawahl und im Anschluss daran die Bürgerschaftswahl ausgezählt. Noch in der Wahlnacht wird das vorläufige Ergebnis der Wahlen errechnet.

Die endgültigen Ergebnisse sowie die gewählten Mitglieder der sechsten Bürgerschaft stellt der Gemeindewahlausschuss am Freitag, 30. Mai 2014, etwa ab 11 Uhr in öffentlicher Sitzung im Rostocker Rathaus fest, davor tagt der Stadtwahlausschuss. Er stellt das amtliche Ergebnis der Europaparlamentswahl auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock fest.

Bei den Europawahlen hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme, die sie oder er aus 24 Wahlvorschlägen auswählen kann. Bei der Bürgerschaftswahl, die in fünf Wahlbereichen stattfindet, sind insgesamt drei Stimmen zu vergeben. Diese können einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber gegeben, aber auch auf mehrere Bewerberinnen oder Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden. Je Wahlbereich stehen 14 Wahlvorschläge zur Auswahl. Die Abgabe von mehr als drei Stimmen macht den Stimmzettel ungültig.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Sa., 17.01.1970 - 06:07 Uhr | Seitenaufrufe: 155
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