Feierlicher Dienstantritt der Referendarinnen und Referendare
Staatssekretär Schröder: Zum dritten Mal werden Lehramtsreferendare verbeamtet
Rostock-Stadtmitte (MBWK) • Im Schuljahr 2014/2015 beginnen 131 Referendarinnen und Referendare ihre praktische Ausbildung an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Das sind 78 Referendarinnen und Referendare mehr als im vergangenen August. Der Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Sebastian Schröder, hat die Referendarinnen und Referendare bei einem Festakt in der Hochschule für Musik und Theater Rostock begrüßt und ihnen ihre Ernennungsurkunden bzw. Ausbildungsverträge überreicht.„Ich freue mich, dass sich die Referendarinnen und Referendare für eine Schule im Land entschieden haben. Mit dem Lehrerberuf streben sie einen anspruchsvollen, verantwortungsvollen und schönen Beruf an“, sagte Staatssekretär Sebastian Schröder. „Aufgabe von Lehrerinnen und Lehrer ist es, Schülerinnen und Schüler für ein Fachgebiet zu begeistern, Gerechtigkeit vorzuleben und jedem einzelnen zu vermitteln, dass er ein Teil der Gemeinschaft ist“, so Schröder.Zum dritten Mal in der Geschichte des Landes werden Referendarinnen und Referendare als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf ernannt. „Durch die Verbeamtung kann das Land im bundesweiten Wettbewerb um gut ausgebildete Lehramtsabsolventen mithalten“, betonte Staatssekretär Schröder. Mit dem 50-Millionen-Euro-Paket verbessert das Land vom kommenden Schuljahr an zudem die Qualität des Unterrichts und die Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer.Mecklenburg-Vorpommern stellt zweimal im Jahr Referendarinnen und Referendare an den Schulen ein. Einstellungstermine sind der 1. Februar und der 1. August. Weil zum 1. August 2014 erstmals Stellen für alle Lehrämter ausgeschrieben waren, konnten auch mehr Referendarinnen und Referendare eingestellt werden. In den vergangenen Jahren war ab dem 1. August nur ein Referendariat mit der sogenannten Doppelqualifikation möglich.Bei der Doppelqualifikation erwerben die Referendarinnen und Referendare neben dem Zweiten Staatsexamen für das Lehramt an Regionalen Schulen die Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen. Referendarinnen und Referendare mit dem Lehramt an Gymnasien erwerben außerdem die Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen oder an Regionalen Schulen. Die zusätzliche Unterrichtserlaubnis gilt für das Land Mecklenburg-Vorpommern.