Sonderstützungsmaßnahmen der EU für Erzeuger von Obst und Gemüse
Rostock-
Südstadt (MLUV) • Vom aktuellen Verbot der Einfuhr bestimmter Erzeugnisse aus der EU nach Russland sind auch Obst und Gemüse betroffen. Um die dadurch verursachten Störungen auf dem Binnenmarkt abzufedern, erließ die EU-Kommission zeitlich befristete Unterstützungsmaßnahmen für Erzeuger von bestimmtem Obst und Gemüse. Diese Maßnahmen dienen der Marktstabilisierung und –entlastung. Die Erzeuger erhalten dafür, dass sie bestimmte Erzeugnisse aus dem Markt nehmen, einen finanziellen Ausgleich.
Die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Maßnahmen sind geschaffen, so dass ab sofort Anträge gestellt werden können. Für Mitglieder von Erzeugerorganisationen werden die Anträge von den jeweiligen Organisationen gestellt, andere Erzeuger wenden sich direkt an die zuständige Stelle.
In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittel-sicherheit und Fischerei M-V, Thierfelder Str. 18, 18059 Rostock, für die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge zuständig.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Wirtschaft | Sa., 17.01.1970 - 08:45 Uhr | Seitenaufrufe: 113« zurück zur News-Übersicht