Silvesterfeuerwerke in Rostock nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen / News / Seestadt Rostock
Besuche HRO-News.de auf facebook
 

Wetter

News

Top 7 - Meist gelesene News
Zwischen der Neuen Bleicherstraße und dem Mühlendamm in Rostock soll eine Brücke für Fahrradfahrer gebaut werden.
Quelle: NDR.de | Do., 08:58 Uhr
Sanitz: Frau soll Ehemann mit Vorschlaghammer attackiert haben ? Prozessbeginn in Stralsund - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Der Angeklagten wird Mordversuch vorgeworfen: Eine 48-Jährige soll versucht haben, ihren schlafenden Mann zu töten. Der überlebte nur mit schwersten Verletzungen.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Do., 06:22 Uhr
Mädchen aus Mecklenburg-Vorpommern  - Lina Sophie (11) am Bahnhof verschwunden - Bild: Bild.de
Große Sorge um Lina Sophie Herzog. Seit Donnerstag wird das Mädchen vermisst.
Quelle: Bild.de | Fr., 11:33 Uhr
Rostock: Die Seilschaft spielt am 21. Februar im Mau-Club - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Mit Folk-Einflüssen hat die Gundermann-Band zu sich gefunden. Das aktuelle Programm heißt ?Balsam und Balladen?, das Konzert steigt am 21. Februar im Mau-Club.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Do., 16:02 Uhr
Hansa Rostocks bester Torschütze Sigurd Haugen hat besonderes Jahr hinter sich - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Sigurd Haugen hat ein besonderes Jahr 2024 hinter sich. Privat und sportlich lief es für den Stürmer des FC Hansa Rostock. Für die Rückrunde hat er sich viel vorgenommen.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 05:10 Uhr
Hansa Rostocks bester Torschütze Sigurd Haugen hat besonderes Jahr hinter sich - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Sigurd Haugen hat ein besonderes Jahr 2024 hinter sich. Privat und sportlich lief es für den Stürmer des FC Hansa Rostock. Für die Rückrunde hat er sich viel vorgenommen.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 05:13 Uhr
Hansa Rostocks bester Torschütze Sigurd Haugen hat besonderes Jahr hinter sich - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Sigurd Haugen hat ein besonderes Jahr 2024 hinter sich. Privat und sportlich lief es für den Stürmer des FC Hansa Rostock. Für die Rückrunde hat er sich viel vorgenommen.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 05:17 Uhr

Silvesterfeuerwerke in Rostock nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen

Rostock (HRPS) • Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung (Silvesterfeuerwerke) dürfen im Bereich der Hansestadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des Silvestertages, vom 31. Dezember 2014, bis 6 Uhr des Neujahrsmorgens, dem 1. Januar 2015 abgebrannt werden. Darauf weist das Stadtamt hin. Im Abstand von 100 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden dürfen generell keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2 verwendet werden. Beim Abschuss von Raketen muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden eingehalten werden.

Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden, die auf der Verpackung die Bestätigung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) besitzen.

Jedes Jahr zur Silvesterzeit ereignen sich zahlreiche Brände und Unfälle. Hauptursache ist immer wieder unsachgemäßer oder leichtsinniger Umgang mit Feuerwerkskörpern. Daher hier noch einmal Hinweise für die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen:
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 dürfen grundsätzlich von Personen jeglichen Alters und während des gesamten Jahres abgebrannt werden. Pyrotechnik der Kategorie 2 darf nur von volljährigen Personen erworben und abgebrannt werden.

Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Der Verwendungsort (z.B. nur im Freien) ist unbedingt einzuhalten. Nach dem Anzünden ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Pyrotechnische Gegenstände sind nicht in den Händen zu behalten! Raketen mit Führungsstab sind nicht in den Boden zu stecken. Hierfür sind standsichere Gefäße benutzen.

Pyrotechnische Gegenstände sind nicht von Personen im angetrunkenen Zustand abzubrennen. Weiterhin ist das Verschießen pyrotechnischer Gegenstände auf Personen oder Personengruppen sowie innerhalb von Personengruppen zu unterlassen. Auch das Verschießen oder Werfen von pyrotechnischen Gegenständen in Türen, Fenster oder Briefkästen ist untersagt.

"Blindgänger" sind auf keinen Fall nochmals zu zünden. Sie sind nach einer sicheren Wartezeit mit Wasser unschädlich zu machen.

Pyrotechnische Gegenstände sind nicht vom Balkon aus zu zünden oder von oben herunterzuwerfen.

Beim Zünden von pyrotechnischen Gegenständen müssen sich andere entflammbare Gegenstände in einer sicheren Entfernung oder einem verschlossenen Behältnis zu befinden. Sie sollten keinesfalls am Körper getragen werden.

Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 erworben und abgebrannt werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind und mit der Zulassungsnummer (z.B. BAM-PII-1398 oder BAMPI-0363) gekennzeichnet sind.

Allgemein verboten ist:
a) das Abbrennen bzw. Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie T (Seenotsignalmittel) zu anderen als zu den üblichen Notrufzwecken (s.a. § 145 Strafgesetzbuch).
b) das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorien 3 und 4 ohne Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz und Anzeige bei der zuständigen Behörde.

c) das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen aller Kategorien in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern (Reethäuser werden von der Verfügung erfasst, für die übrigen Gebäudearten gilt ein empfohlener Mindestabstand von 200 Metern zum betreffenden Gebäude).
d) das Schießen aus Schusswaffen, insbesondere aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit entsprechendem Schießbecher für pyrotechnische Sätze, da dies ein unerlaubtes Schieße n außerhalb von Schießstätten darstellt.

e) das Herstellen oder die Veränderung von Feuerwerkskörpern.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 11:24 Uhr | Seitenaufrufe: 167
« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.
www.seestadt-rostock.de - Copyright 2025