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Bröckelnde Balkone, feuchte Wände, alte Leitungen: Das Rostocker Hochhaus in der Ziolkowskistraße 11 ist in einem schlechten Zustand. Ob es noch saniert werden kann, ist ungewiss.
Rostock ? Eine Motoryacht brannte am 17.01.2025 im Stadthafen Rostock vollständig aus. Gegen 23:54 Uhr wurde die Wasserschutzpolizei...
Ein Zeuge berichtet von zwei flüchtenden Personen.
Rövershagen suchte einen ? und bekam gleich zwei neue Zahnärztinnen: Lisa Fasselt und Rebekka Tiedt haben ihre Praxis eröffnet. Sie erzählen, wie sie den neuen Alltag mit zwei kleinen Kindern bewältigen.
Als spartenübergreifende Produktion bringt das Volkstheater Rostock Peter Shaffers Stück auf die Bühne - knallbunt und mit großen Gefühlen.
Quelle: NDR.de | Sa., 11:12 Uhr
Zum Auftakt der Rückrunde ist Hansa Rostock auswärts beim VfB Stuttgart gefordert.
Quelle: NDR.de | Sa., 13:46 Uhr
Verfahren gegen früheren WIRO-Geschäftsführer nun abgeschlossen
Rostock (HRPS) • Nahezu acht Jahre hat die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung bei der Rostocker kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO Wohnen in Rostock GmbH (WIRO) in Anspruch genommen. Nach den strafrechtlichen Verfahren wurde jetzt auch der zivilrechtliche Teil der Verfahren abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des damaligen alleinigen Geschäftsführers der WIRO standen. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hat jetzt die Berufung des früheren Geschäftsführers zurückgewiesen und ihn zugleich verurteilt, einen Betrag in mittlerer sechsstelliger Höhe an die Gesellschaft zu zahlen.
Das Oberlandesgericht Rostock sieht in dem seinerzeitigen Umgang mit den Mietkautionen der WIRO-Mieterinnen und -Mieter eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO rechtfertigte. Die Kautionen waren bis in das Jahr 2007 hinein nicht getrennt vom Vermögen der WIRO angelegt worden; es bestand auch kein wirksamer Insolvenzschutz für die Kautionen.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der "Mietkautionsversicherung" habe der Kläger nicht nur seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Mietern der WIRO außer Acht gelassen, sondern ebenso auch die ihm obliegenden Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gesellschaft und dieser einen erheblichen Schaden in Höhe der aufgewandten Versicherungsprämien für die Mietkautionsversicherung zugefügt. Diesen Betrag habe er daher an die WIRO zurückzuzahlen, so das OLG Rostock (1 U 160/10).
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 15:19 Uhr | Seitenaufrufe: 129« zurück zur News-Übersicht
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