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Happy End nach großem Bangen: Seit Donnerstag (16. Januar) war ein Kind aus Sanitz bei Rostock spurlos verschwunden, die Polizei suchte mit einem Großaufgebot. Am Sonntag (19. Januar) dann die Nachricht, die in der Region für Erleichterung sorgt.
Bröckelnde Balkone, feuchte Wände, alte Leitungen: Das Rostocker Hochhaus in der Ziolkowskistraße 11 ist in einem schlechten Zustand. Ob es noch saniert werden kann, ist ungewiss.
Rövershagen suchte einen ? und bekam gleich zwei neue Zahnärztinnen: Lisa Fasselt und Rebekka Tiedt haben ihre Praxis eröffnet. Sie erzählen, wie sie den neuen Alltag mit zwei kleinen Kindern bewältigen.
Hansa holte in der 3. Liga drei Punkte beim VfB Stuttgart II, Osnabrück bezwang den SV Sandhausen.
Quelle: NDR.de | Sa., 16:10 Uhr
Als ein Pkw-Fahrer am Samstagmittag zwischen Groß Lüsewitz und Sanitz abbiegen wollte, kam es zum Zusammenstoß mit einem anderen Auto. Dessen Fahrer wollte überholen.
Rostock ? Bei einer Kontrolle im Überseehafen Rostock entdeckte die Bundespolizei eine unerlaubte Einreise und gefälschte Dokumente....
Hansa Rostock gewann trotz verschossenem Elfmeter deutlich mit 3:0 gegen Stuttgart II. Daniel Brinkmann zeigte sich zufrieden mit seiner Mannschaft, vor allem in puncto Torchancenverwertung.
Neues Melderecht ab 1. November
Rostock (HRPS) • Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es sieht vor, dass für die Anmeldung einer Wohnung, in wenigen Fällen auch für die Abmeldung – zum Beispiel bei Wegzug ins Ausland und ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung - eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist, teilt das Stadtamt mit. Die Bestätigung des Wohnungsgebers kann schriftlich vom Mieter bei der Meldebehörde vorgelegt oder elektronisch vom Wohnungsgeber an die Meldebehörde übermittelt werden. In der Regel erhalten Mieterinnen und Mieter eine solche schriftlich vom Vermieter. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümerin oder Eigentümer ist, gibt eine solche Erklärung für sich selbst ab. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen.
Darüber hinaus erfasst die Meldebehörde Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist. Kommt der Wohnungsgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Sa., 17.01.1970 - 15:52 Uhr | Seitenaufrufe: 80« zurück zur News-Übersicht
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