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RSAG setzt auch weiterhin auf Kontrollen in Bus und Bahn

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt

Rostock (RSAG) • „Wir befördern auch Schwarzfahrer für 60 €“: So lautet die unmissverständliche Botschaft auf zahlreichen Citylight-Plakaten, die ab heute in der Hansestadt zu sehen sind. Gemeinsam mit dem Grafiker Peter Bauer stellte RSAG-Vorstand Jochen Bruhn die aktuelle Kampagne der RSAG vor.
„Schwarzfahrer wird es immer geben. Die Anhebung des Bußgeldes auf 60 Euro wird dessen abschreckende Wirkung hoffentlich verstärken. Unsere Plakate sind ein netter, aber ernst gemeinter Appell, doch bitte immer mit einem gültigen Fahrschein unterwegs zu sein. Bei der Gestaltung der Plakate haben wir uns bewusst für ein auffälliges Layout in scharz-gelb entschieden, und nicht im typischen RSAG-blau“, erläutert Jochen Bruhn die Marketing-Aktion.

Schwarzfahren ist seit 1. August 2015 teurer. Wer im Verkehrsverbund Warnow ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen erwischt wird, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro zahlen. Davor waren 40 Euro fällig.
Und doch gibt es immer noch etliche Fahrgäste, die bewusst schwarzfahren und das Risiko, erwischt zu werden, billigend in Kauf nehmen. „Die Kontrollen sind deshalb wichtig und notwendig, denn Schwarzfahrer fahren auf Kosten anderer. Da sind wir gegenüber unseren zahlenden Fahrkunden, die ordnungsgemäß einen Fahrschein gekauft haben, in der Pflicht“, bekräftigt Jochen Bruhn. „Die Anzahl der eingesetzten Kontrolleure muss dabei immer neu geprüft werden“, so Bruhn weiter.

Die RSAG kontrolliert täglich rund um die Uhr in den Bussen und Bahnen der RSAG sowie auf der Fähre Kabutzenhof - Gehlsdorf. Das gesamte Liniennetz wird flächendeckend im Schichtsystem kontrolliert.
Von rund 755.000 kontrollierten Fahrkunden in Bus und Straßenbahn erwischten die Kontrolleure der RSAG in 2014 rund 8.600 Schwarzfahrer. Insgesamt waren etwa 39,4 Mio. Fahrkunden im vergangenen Jahr in den Bussen und Bahnen der RSAG unterwegs. Die Kontrollquote liegt damit bei knapp 2 Prozent. Die Verluste, die durch Schwarzfahren entstehen, lassen sich nicht exakt beziffern. „Wir gehen von rund 400.000 € pro Jahr aus“, erläutert Jochen Bruhn. Hinzu kommen die Folgekosten für die Justiz und die möglichen Gerichtsverfahren.

Schwarzfahren ist nämlich kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 265a StGB. „Erschleichen von Leistungen“, wie es im Juristen-Deutsch heißt.
Die RSAG bringt nicht jeden Fall automatisch zur Anzeige: Ein Strafantrag wird erst nach Versand einer Mahnung bei Nichtzahlung oder bei Betrug gestellt. Generell bittet die RSAG um Verständnis für die Kontrollen und um ein höfliches und angemessenes Verhalten gegenüber den Kontrolleuren. Die Kontrolleure wiederum sind zu einem freundlichen, höflichen und korrekten Umgang gegenüber den Fahrkunden angehalten.

Hintergrund:
Die Höhe des Bußgeldes wird nicht durch die Verkehrsbetriebe festgelegt
Das bundesweit einheitliche Bußgeld betrug bislang 40 Euro und war seit 2003 nicht mehr erhöht worden. Der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeitete Verordnungsentwurf zur Anpassung des erhöhten Beförderungsentgelts (EBE) wurde vom Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Mai beschlossen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und die Länder hatten die Anpassung gefordert, um notorische Schwarzfahrer stärker abzuschrecken.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Verkehr | Sa., 17.01.1970 - 17:08 Uhr | Seitenaufrufe: 263
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