Frühjahrsaktion zur Grünschnittabfuhr am 20. April / News / Seestadt Rostock
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Die neue Zufahrtsrampe - Foto: Joachim Kloock/Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
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Quelle: HRO-News.de | Di., 10:27 Uhr

Frühjahrsaktion zur Grünschnittabfuhr am 20. April

Rostock (HRPS) • Die diesjährige Frühjahrsaktion zur Grünschnittabfuhr wird am 20. April 2016 durchgeführt, teilt das Amt für Umweltschutz mit. Im Auftrag der Hansestadt Rostock fährt die Stadtentsorgung Rostock GmbH Kleinmengen an Baum- und Gehölzrückschnitt von bewohnten sowie von gärtnerisch genutzten Grundstücken mit einer Bündelsammlung ab. Für die Abfuhr entstehen keine zusätzlichen Kosten, da diese bereits mit der Abfallgebühr gedeckt sind.

Die Stadtentsorgung Rostock GmbH bittet darum, die Abholung direkt beim Kundendienst unter der Rufnummer 4593100 anzumelden. Anmeldungen für die Grünschnitt-Bündelsammlung  sind ab sofort möglich. Der Grünschnitt ist am Abfuhrtag gebündelt am Straßenrand zugänglich abzulegen. Für eine gute Handhabung ist die Bündelgröße auf maximal 50 Zentimeter im Durchmesser beschränkt. Die Bündellänge darf 1,50 Meter und das Gewicht zehn Kilogramm nicht überschreiten. Die Anzahl der Bündel pro Grundstück ist auf 20 beschränkt.

Bei größeren Mengen ab fünf Kubikmeter wird mit einem Container abgeholt. Hierfür können ganzjährig Termine unter Telefon 4593100 vereinbart werden. Um die Volumen der Container voll auszulasten, empfiehlt es sich, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von benachbarten Grundstücken diese gemeinsam nutzen. Grünschnitt aus Rostocker Kleingartenanlagen, die Mitglied im Verband der Gartenfreunde e.V. sind, wird zweimal im Jahr über Großcontainer entsorgt. Hier übernimmt der Vorstand die Abstimmung zum Abfuhrtermin mit dem Entsorger. Für die Direktanlieferung können ganzjährig auch weiterhin die vier Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock genutzt werden.

Da in der Hansestadt Rostock die genannten organisierten Abfuhren erfolgen, Sammelmöglichkeiten über Bio-Tonnen angeboten werden und Grünschnitt auf den Recyclinghöfen abgegeben werden kann, ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen laut Abfallsatzung verboten.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | Sa., 17.01.1970 - 22:24 Uhr | Seitenaufrufe: 81
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