Jugendschutzkontrollen auf dem Rostocker Weihnachtsmarkt 2017 / News / Seestadt Rostock
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Jugendschutzkontrollen auf dem Rostocker Weihnachtsmarkt 2017

Bei zwei Kontrollen wurden elf Verstöße festgestellt

Rostock-Stadtmitte (HRPS) • Auch im Jahr 2017 wurden von Mitgliedern der Ämter und Behörden übergreifenden Arbeitsgemeinschaft Jugendschutz Kontrollen auf dem Rostocker Weihnachtsmarkt durchgeführt. Während der Kontrollen am 1. und am 16. Dezember 2017, jeweils in der Zeit zwischen 19 und 21.30 Uhr, mussten bei elf von insgesamt etwa 70 kontrollierten Jugendlichen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt werden.

Der Konsum von Alkohol entgegen den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes wurde bei sechs Jugendlichen festgestellt, darunter ein 14-jähriger Junge mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,02 Promille. Der Junge wurde durch eine Mitarbeiterin des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl an seine Eltern übergeben. "Nach dem Jugendschutzgesetz darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol abgegeben werden", unterstreicht Steffen Bockhahn, Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport. "Der Verkauf und Ausschank von Spirituosen und Mixgetränken ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Außerdem wurden fünf Verstöße gegen das Verbot des Rauchens von Tabakwaren durch Jugendliche in der Öffentlichkeit festgestellt." Das Rauchen von Tabakwaren (auch E-Zigaretten und E-Shishas) ist Minderjährigen verboten (§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren JuSchG).  Bereits vor Ort wurde das gemeinsame Gespräch mit den Jugendlichen gesucht, um direkt präventive Aufklärungsarbeit zu leisten und über Gesundheitsrisiken und Suchtgefahren zu informieren.

Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen schützen, zum Beispiel vor unangemessenem Alkoholkonsum und Nikotinmissbrauch. Die Gefahren für die Gesundheit sind gerade für die Entwicklung im Jugendalter besonders groß. Vom Verantwortungsbewusstsein und von der Verantwortungsbereitschaft der Erwachsenen hängt es ab, ob das Jugendschutzgesetz auch tatsächlich seine Wirkung entfalten kann.

In der Arbeitsgemeinschaft Jugendschutz sind die Kompetenzen der Polizei, des Gesundheitsamtes, des Stadtamtes und des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl gebündelt. Nicht nur während des Weihnachtsmarktes leisten die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Präventionsarbeit. Der Dialog mit Gewerbetreibenden und Veranstaltern, Erziehungsberechtigten und Pädagogen bildet dabei einen wichtigen Schwerpunkt, um den verantwortlichen Personen die Regelungen des Jugendschutzes zu verdeutlichen und zu einer konsequenten und verantwortungsbewussten Umsetzung anzuhalten.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | So., 18.01.1970 - 13:28 Uhr | Seitenaufrufe: 113
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