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2. Runder Tisch der Fischer und Angler in Warnemünde am 06.04.2018

Rostock-Warnemünde • Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus nimmt heute Abend ab 18.00 Uhr am 2. Runden Tisch in der Gaststätte Am Moor, Wiesenweg 4a, in 18119 Rostock-Warnemünde teil. Als weitere Gäste werden unter anderem Vertreter des Landesanglerverbandes, des Thünen-Instituts für Ostseefischerei, des Bootsanglerclubs, des Meeresanglervereins Beach Brothers e. V., aber auch ortsansässige Fischer sowie Angelkutterkapitäne erwartet.

Wie bereits im letzten Jahr soll im Rahmen der Veranstaltung über Themen beraten werden, die den Fischern und Anglern im Land unter den Nägeln brennen. Dazu zählen aktuell vor allem die Angelverbote in Natura 2000-Gebieten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hatte im September 2017 in bestimmten Gebieten der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee ein weitgehendes Angelverbot festgesetzt. Mit der Ausweisung der neuen Meeresschutzgebiete "- sie machen rund ein Drittel der Fläche der deutschen AWZ aus "- sind erhebliche Einschränkungen der Freizeitfischerei verbunden. In Mecklenburg-Vorpommern sind davon Angelgebiete in der Kadetrinne und der Pommerschen Bucht-Rönnebank von der Regelung betroffen.

Auch wirkt sich das Angelverbot nachteilig auf die Bemühungen zur touristischen Ausrichtung der Freizeitfischerei aus. "Ich habe mich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass das Verbot der Freizeitfischerei durch differenzierte Regelungen ersetzt wird. Das ist leider nicht gelungen. Aber zumindest haben wir erreicht, dass die Angelverbote in abgemildeter Form festgesetzt wurden", so der Minister.

Ein weiteres Diskussionsthema wird auch die Stellnetzfischerei und das Schleppangeln sein. Nach einem umfangreichen Abwägungsprozess wurde im Jahr 2014 durch entsprechende Änderung der Küstenfischereiverordnung M-V das Schleppangeln innerhalb einer 1.000 Meterzone bestimmter Küstenabschnitte vom 15. September bis 15. März des jeweiligen Jahres untersagt. Davon sind insbesondere die Küstenabschnitte der Vorpommerschen Boddenlandschaft betroffen, aber auch der Abschnitt zwischen Kühlungsborn und Graal-Müritz. "Seitdem schwelt um diese Vorschrift ein Streit zwischen Stellnetzfischern und Schleppanglern, den aber zuallererst beide Seiten unter sich klären müssen", so der Minister und daher keine dahingehende Änderung der Küstenfischereiverordnung M-V vorgesehen sei.

Darüber hinaus wird auch der Angeltourismus ganz grundsätzlich Thema des Runden Tisches sein. Die Freizeitfischerei und damit verbundene touristische Aktivitäten sind von zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung für das Land MV.

In M-V gibt es derzeit rund 30 Fahrgastschiffe, von denen aus das Angeln gegen Entgelt ausgeübt wird. Diese Kutter fahren überwiegend im küstennahen Bereich entlang der gesamten Ostseeküste mit den Schwerpunkten in der Region Wismar, Rostock-Warnemünde und Sassnitz. Zielfischarten sind vor allem Dorsch, Hering, Hornfisch, Hecht und andere Süßwasserfische in den Haffen- und Boddenbereichen.

Nicht nur bei der Berufsfischerei, auch bei den Freizeitanglern sorgt dabei vor allem der Dorsch immer wieder für Gesprächsbedarf. Nach den Vorgaben der EU dürfen Angler pro Tag nicht mehr als drei Dorsche fangen. In den Monaten Januar sowie April bis Dezember gelten wie im letzten Jahr 5 Dorsche/Angler/Tag als Höchstfangmenge (Artikel 7 der VO Nr. 2017/1970).

Der Landesanglerverband fordert nach wie vor eine Erhöhung der möglichen Fangzahl auf 10 Dorsche; von anderen Seiten wird die gänzliche Abschaffung der Fangbegrenzung gefordert.

Im Moment sieht es so aus, dass sich der außergewöhnlich gute Nachwuchsjahrgang von 2016 zu bestätigen scheint. "Wir werden daher an dem Thema dranbleiben", so der Minister. Sollten sich die Vermutungen zur Bestandsentwicklung bestätigen, werde er mit dem Bund über Möglichkeiten zur Auflockerung der Fangbegrenzung beraten, so der Minister.

Der Internationale Rat für Meeresforschung veröffentlicht seine Empfehlung für 2019 Ende Mai 2018. Auf dieser Grundlage wird über Regelungen für das Jahr 2019 neu verhandelt.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | So., 18.01.1970 - 16:03 Uhr | Seitenaufrufe: 146
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