Werftbecken Warnemünde: Anhörung zum Planfeststellungsverfahren gestartet
Rostock-
Warnemünde (HRPS) • Das Hafen- und Seemannsamt bereitet derzeit die grundhafte Erneuerung der Liegeplätze P09, P10 und P11 im Bereich des ehemaligen Werftbeckens in Warnemünde vor. Auf einer Gesamtkailänge von etwa 545 Metern sollen dazu sowohl von der Wasser- als auch der Landseite aus neue Spundwände errichtet und mit Verpresspfählen verankert werden. Neben der erforderlichen Kaiausstattung mit Pollern, Fendern und Zaunanlagen werden auch neue Kaiflächen entstehen. Das Werftbecken wird um etwa 25 Meter verbreitert sowie die ehemaligen Liegeplätze P11/P12 zum neuen Liegeplatz P11 verbreitert mit dann etwa 332 Metern durchgehender Kailänge.
Im Zuge der Bauarbeiten erfolgt die Sanierung der wasserseitigen Altlasten, die Herstellung der erforderlichen Wassertiefen von zunächst 9,5 Metern im Werftbecken und die Schaffung einer Hafenvorstellfläche mit der Größe von etwa einem Hektar.
Die neuen Kaianlagen werden öffentlich zugänglich sein und unterliegen künftig der kommunalen Hafenbewirtschaftung durch das Hafen- und Seemannsamt. Die Bauzeit ist bis etwa 2028 geplant. Dafür sind insgesamt über 90 Mio. Euro (netto) veranschlagt.
Nach dem Erwerb der seit langer Zeit brachliegenden Flächen im Jahr 2016 durch die Kommune hat die Bürgerschaft mit dem Beschluss 2017/BV/2515 vom 5. April 2017 entschieden, „die Flächen um das Werftbecken Warnemünde als Mehrzweckhafen … zu entwickeln“. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Förderzusicherung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist ein maritimer Gewerbepark für nachhaltige Energietechnologien geplant, der Unternehmen mit entsprechender Ausrichtung im Kontext der Energiewende die so dringend benötigte Flächen- und Hafeninfrastruktur ermöglicht. Das Vorhaben wird in fünf Teilprojekten umgesetzt:
- Projekt 1: Landseitige Abbrucharbeiten und Flächenberäumung
- Projekt 2: Landseitige Altlastensanierung
- Projekt 3: Gewerbegebietserschließung
- Projekt 4: Herstellung der Liegeplätze P09, P10 und P11
- Projekt 5: Herstellung der Vorstellfläche und Nassbaggerung
Im Ergebnis der Antragsprüfung ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, also ein Planfeststellungsverfahren nach Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V). Die Planunterlagen für die Projekte 4 und 5 können jetzt im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität sowie im Internet unter der Adresse www.rostock.de/werftbecken eingesehen werden. Beteiligt werden auch zahlreiche Institutionen, Verbände und Interessenvertretungen. Einwendungen können bis zum 31. März 2025 erfolgen.
Linktipp: www.rostock.de/werftbecken
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Wirtschaft | Mi., 21.01.1970 - 04:00 Uhr | Seitenaufrufe: 7« zurück zur News-Übersicht