Justizministerin Bernhardt besucht Ausstellung „UNANGEBRACHT
„Nach der Äußerung einer Landtagsfraktion über genehme und nicht genehme Kunst wurde diese Ausstellung initiiert“, so die Ministerin.
Rostock (JMMV) • „Das Grundgesetz gilt in diesem Jahr seit 35 Jahren auch hier in Mecklenburg-Vorpommern. Es garantiert die Freiheiten für Meinung und Kunst. In diesem Jubiläumsjahr ist es wichtig, die Werte unseres Grundgesetzes in all seinen Facetten zu zeigen. Darum war es mir ein Herzenswunsch, die 35. Landesweite Kunstschau in Rostock ‚Unangebracht‘ zu besuchen. Gerade ist Midissage, also Halbzeit gefeiert worden. Bis zum 23. März 2025 ist die Ausstellung noch zu sehen. Hier werden Künstlerinnen und Künstler gezeigt, die sich mit aktuellen Themen auseinandersetzen, die Vergangenheit beleuchten sowie in die Zukunft blicken. Die Werke zeigen vor allem auch, was in diktatorischen und unfreien Gesellschaften kaum möglich wäre. Die Kunst und Malerei als Ausdruck einer gesellschaftskritischen und auch zeitgenössischen Darstellungsform ist für die freie Meinungsbildung von entscheidender Bedeutung. Der Ausstellungsort, die ehemalige Untersuchungshaftanstalt der DDR-Staatssicherheit als heutige Gedenkstätte ist der ideale Ort, genau auf diese im Grundgesetz festgeschriebene Freiheit von Kultur und Meinung hinzuweisen. Der Anlass dieser Ausstellung ist jedoch ein bemerkenswert aktueller. Im letzten Jahr hatte eine Fraktion im Landtag zur Debatte um das Kunstjahr 2024 davon gesprochen, dass nur ‚patriotische vaterländische Kunst‘ genehm sei. Wer von genehmer und nicht genehmer Kunst spricht, verunglimpft die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt beim Besuch der Ausstellung.